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H-Kennzeichen §23, Änderungsabnahmen §19(3)

Unsere Prüfingenieure beraten Sie gerne zu diesen Themen und begleiten Sie von Anfang an bei Ihren Vorhaben. Kommen Sie vorbei!

Wichtiges vorab:

H-Kennzeichen

Wenn ein Fahrzeug mindestens vor 30 Jahren zugelassen wurde, ist es nach der amtlichen Definition ein Oldtimer und Sie können sich überlegen, ein H-Kennzeichen zu beantragen. Kommen Sie zu uns und wir erstellen ein amtliches Gutachten nach Paragraf 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).

Was sind die Vorteile?
Dann darf man mit dem Fahrzeug auch in die Umweltzone, zahlt eine günstigere Kfz-Steuer und häufig auch einen niedrigeren Versicherungstarif.

Welche Voraussetzungen müssen – neben dem Alter – erfüllt sein?
Für eine Zulassung als H-Kennzeichen in Deutschland muss das Fahrzeug verkehrssicher und vorschriftsmäßig ausgestattet sein – aber auch kulturhistorisch wertvoll. Um als „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“ zu gelten, muss es weitestgehend original sein und sich in einem guten Erhaltungs- und Pflegezustand befinden.

Änderungsabnahmen

Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gibt im § 19 den Rahmen für Umrüstungen an Fahrzeugen vor. So benötigen Tuningteile ein spezielles Prüfzeugnis.

Diese Prüfzeugnisse gibt es:

  • Teilegutachten TGA
  • Allgemeine Bauartgenehmigungen ABG
  • Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile ABE
  • Auszüge oder Nachträge aus der Fahrzeuggenehmigung
  • EG oder ECE Genehmigung

Prüfzeugnisse enthalten Beschränkungen und Auflagen und führen zugelassene Fahrzeugtypen auf.

Für Ihre eigene Sicherheit sollten Sie Ihr Fahrzeug nach einer Veränderung unseren Sachverständigen des TÜV Nord vorstellen. Dieser begutachtet die Änderung und führt, wenn nötig die erforderliche Änderungsabnahme durch.

Weitere Informationen:
Tuning, Anbau, Umbau – Ratgeber und Tipps | TÜV NORD

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